Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?

Von Mario Meyer
Voraussichtliche Lesedauer: 9 Minuten
Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?
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Der Fall des nackten, blonden Models

Im Jahr 2016 erregte der Fall des Models und Nackt-Sternchens Gina-Lisa Lohfink in ganz Deutschland großes Aufsehen. Die üppig ausgestattete Blondine klagte wegen einer angeblichen Vergewaltigung, scheiterte jedoch letztendlich. Trotzdem führte ihre Klage dazu, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde. Von einigen Leuten wurde die Frau sogar zu einer Kämpferin für die Rechte der Frauen gemacht. Bevor wir uns genauer mit dem Fall befassen gibt es zunächst ein paar Hintergrund-Infos.


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Wer ist besagte Gina-Lisa-Lohfink?

Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?Den meisten Menschen dürfte sie wahrscheinlich durch den einen oder anderen Auftritt im Trash-TV, vornehm ausgedrückt Reality-TV, bekannt sein. Die (meistens) blonde Schönheit wurde 1986 in Seligenstadt in Hessen geboren. Über ihre Kindheit und Jugend gibt es keine aufregenden Fakten zu berichten. Nach dem Abschluss der Schule absolvierte sie eine Ausbildung zur Arzthelferin Kurz danach nahm sie an mehreren regionalen Schönheitswettbewerben teil und gewann Preise.

Gina-Lisa errang die Titel “Miss Frankfurt 2005” und “Miss Darmstadt 2006”. Außerhalb ihrer Heimat wurde die Lohfink 2008 durch ihre Teilnahme an der Show “Germany’s Next Topmodel” bekannt. Dabei belegte sie zwar nur den 12. Platz, ihre lockere Art kam bei den Zuschauern aber gut an. Zu dieser Zeit setzte eine Entwicklung ein, die letztendlich dazu beitrug, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde. Nach dem Auftritt bei Heidi Klum war Gina-Lisa Lohfink in mehreren Shows zu sehen und versuchte sich unter anderem als Influencerin, Sängerin, Werbe-Model und Reise-Bloggerin.

Die größte Wirkung des Models geht von ihrem attraktiven Aussehen aus. Sie verstand und versteht es ausgezeichnet, sich zu vermarkten. Nach einigen Schönheitsoperationen und Partnerwechseln ist das It-Girl bis heute im Fernsehen, auf YouTube und Instagram aktiv.

Worum geht es bei dem Fall des Sternchens und warum wurde das Sexualstrafrecht reformiert?

Der Fall, der 2016 vor Gericht landete, geht auf Ereignisse im Jahr 2012 zurück. Damals war Gina-Lisa Lohfink schon durch diverse Auftritte im Fernsehen und bei Reklamespots bekannt. Darum buchte man die damals 25 jährige am 1. Juni für einen Auftritt bei einem Berliner Fußball-Charity Turnier.

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Nach dem Auftritt traf sie in einem Club einen der Fußballer. Gina-Lisa Lohfink und der Sportler verbrachten einvernehmlich die Nacht zusammen. Höchstwahrscheinlich kam es dabei zum Sex. Wer kann es dem Mann verübeln, ist das Sternchen doch eine sehr attraktive Frau, eine wahre blonde Sexbombe. Der Fall, der (neben anderen) dazu führte, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde, ereignete sich einen Tag später.

Was geschah?

Hat der Fall Gina-Lisa Lohfink das Sexualstrafrecht reformiert?Das Model traf sich erneut mit dem Fußballer. Dieses Mal war noch ein anderer Mann mit dabei, ein Bekannter des Fußballers. Das Trio ging zur Wohnung des Bekannten, wo sie sich intensiv vergnügten. Bei einem so genannten Teufelsdreier haben zwei Männer Sex mit einer Frau. Genau das passierte in jener Nacht. Es gab jede Menge Alkohol und viel Sex. Beide Männer filmten mehrere Szenen.

Ein paar Tage später erstattete der Anwalt von Gina-Lisa Lohfink Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zunächst ging es in der Anzeige nur um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Gina-Lisa Lohfink. Sie sagte aus, die Aufnahmen wurden ohne ihr Einverständnis gemacht und gegen ihren Willen verbreitet. Das scheint zu stimmen, den angeblich wurden intime Fotos einer bekannten Boulevardzeitung zum Kauf angeboten. Szenen der wilden Nacht wurden zudem online gestellt und mehr als 10 Millionen Mal heruntergeladen. Verständlicherweise übte der Anwalt Druck auf die Behörden aus, um das Löschen der Aufnahmen zu erreichen. Das misslang jedoch.

Zwei Tage später, am 13. Juni 2016, nahmen die Ereignisse ihren Lauf, die dazu führten, dass das Sexualstrafrecht reformiertwurde. Lohfinks Anwalt nahm sprach erneut bei der Staatsanwaltschaft vor und erstattete jetzt eine Anzeige wegen Vergewaltigung gegen die beiden Männer, mit denen Gina-Lisa Lohfink die Nacht verbrachte.

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Laut Aussage des Models wäre sie mit K.O.-Tropfen willenlos gemacht worden. Den Sex gab es ohne ihr Einverständnis. Der Fall landete bei der Abteilung für Sexualstrafrecht, die eine Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten und die Beschlagnahme ihrer Handys veranlasste.

Das Ergebnis der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft

Das Sexualstrafrecht wurde reformiert wegen des Inhalts eines Videoclips, der sich auf den beschlagnahmten Handys befand. Insgesamt handelte es sich um 11 Dateien, von denen die Staatsanwaltschaft aber nicht alle untersuchte. Auf den untersuchten Videos zeigte sich Gina-Lisa Lohfink munter und kooperativ. Sie sang, tanzte und küsste die Beschuldigten, sogar beim Sex. Einwände gab es anscheinend nur gegen das Filmen. Von einer Vergewaltigung oder den Einfluss von K.O.-Tropfen konnte die Staatsanwaltschaft nichts erkennen.

Im Prozess erhob das Model den Vorwurf der Vergewaltigung. Konfrontiert mit den Filmaufnahmen schwieg sie jedoch und brach zeitweise sogar in Tränen aus. Das Ende vom Lied: Gegen die Lohfink wurde ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen. Die beiden Männer zeigten sie wegen Verleumdung und Beleidigung an und der Richter verurteilte Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Dagegen legte die Frau Revision ein, hatte aber keinen Erfolg. Durch den Prozess litten ihre Glaubwürdigkeit und ihr guter Ruf, zumal im Verfahren eine Reihe pikanter Einzelheiten zur Sprache kamen.

Die öffentliche Debatte beginnt

Das 12. Video (das die Staatsanwaltschaft nie untersuchte) führte neben anderen Bestrebungen dazu, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde. In dem kurzen Clip ist ganz eindeutig zu sehen, dass die Lohfink Nein zum Sex sagt. In der Öffentlichkeit wurde das It-Girl, das sich zuvor gern sehr freizügig zeigte, zur Feministin gemacht. Auf der Grundlage ihres Falls forderten viele einflussreiche Personen, dass das Sexualstrafrecht reformiert werden müsse.

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Der Fall von Gina-Lisa Lohfinkwar nur einer von mehreren Anlässen, die dazu führten, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde. Die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015/16 spielten ebenfalls eine große Rolle.

Wie wurde das Sexualstrafrecht reformiert?

Die Reform des Sexualstrafrechts betraf § 177 StGB, Abs. 1. Der Paragraph befasst sich mit sexuellen Übergriffen, Nötigung und Vergewaltigung. Bevor das Sexualstrafrecht reformiert wurde, stellte dieser Paragraph eine Schwachstelle im Sexualstrafrecht dar. Er stufte eine sexuelle Handlung lediglich dann als Straftat ein, wenn der Täter gegen das Opfer Gewalt oder Zwang ausübte oder sie androhte. Der Wille des Opfers spielte keine Rolle. Genau aus diesem Grund kamen die Täter im Fall von Gina-Lisa Lohfink davon. Obwohl sie im Video eindeutig und mehrmals Nein sagte, war es keine Vergewaltigung. Sicher spielte dabei auch der Ruf des Models eine Rolle. Sie war und ist als freizügig bekannt.

Der Gesetzgeber erkannte, dass das Sexualstrafrecht reformiert und die Schwachstelle in Form von § 177 StGB beseitigt werden musste. In der Justiz erhielt diese Veränderung den Namen die “Nein heißt Nein”-Reform. Das Sexualstrafrecht wurde reformiert, so dass ab dem Inkrafttreten der Änderung im Dezember 2016 jeder nicht-einvernehmliche Sexualkontakt strafbar ist. Das bedeutet, wenn das Opfer durch Worte wie Nein oder abwehrende Gesten ausdrückt, dass es mit dem Sex nicht einverstanden ist, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Die Ablehnung der sexuellen Handlung muss durch einen objektiven Dritten erkennbar sein. Im Fall von Gina-Lisa Lohfink hätte dieser ominöse Dritte die Kamera sein können. In der Praxis kommt darüber hinaus auch ein Zeuge in Frage. Der reformierte § 177 StGB gilt übrigens auch für Sexarbeiterinnen und alle Beschäftigten in der Erotikindustrie.

Hat die “Nein heißt Nein”-Reform etwas gebracht?

Viele Juristen sind der Meinung, dass das Sexualstrafrecht reformiert, das Ziel der Reform jedoch verfehlt wurde. Das bestand darin, Opfer von Sexualstraftaten besser zu schützen. Sie sollten es leichter haben, den oder die Täter anzuzeigen und vor Gericht zu bringen. Dieses Ziel wurde klar verfehlt. Zwar ergab die Polizeistatistik für die Jahre 2016 bis 2019 einen Anstieg der Verfahren wegen Verstoß gegen § 177 StGB, die Zahl der Verfahren, die eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten, stieg jedoch an.

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Die Dunkelziffern auf diesem Gebiet sind extrem hoch. Da es keine Nachweise gibt, können Experten nur Schätzungen liefern. Sie vermuten, dass im Durchschnitt nur eine von 100 Taten entdeckt wird. Kommt es zu einer Anzeige, wird nur in 10 bis 20 Prozent der Fälle ein Verfahren eröffnet. Der Fall Gina-Lisa Lohfink ist ein gutes Beispiel dafür.

Warum verpufft die Wirkung der Reform?

Die Ursachen sind Mythen und Vorurteile sowie die Sensationsgier einiger Medien, die nicht an einer objektiven Berichterstattung interessiert sind. Bis heute hält sich zum Beispiel der Mythos der rachsüchtigen Frau hartnäckig. Täter leugnen eine Vergewaltigung und reden stattdessen von einvernehmlichen Sex. Sie sagen das Opfer hätte die Anschuldigungen nur erfunden, um sich zu rächen oder den Beschuldigten zu erpressen. Ein anderer Mythos besagt, der Beschuldigte hätte nicht gemerkt, dass sein Opfer keinen Sex wollte. Leider kommen viele damit vor Gericht durch.

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Ein anderer Grund ist die schlechte Art der Berichterstattung der Medien. Sex sells. Das wissen die Berichterstatter genau. Wenn ein Verfahren läuft, in dem es um Sex, Vergewaltigung und intime Einzelheiten geht, strömen sie in Scharen herbei. Das trifft umso mehr zu, wenn dabei Prominente verwickelt sind, die so attraktiv wie Gina-Lisa Lohfink sind. Daher sehen viele Opfer von vornherein davon ab, überhaupt eine Anzeige zu erstatten.

Wie geht es Gina-Lisa Lohfink und den Beschuldigten heute?

Mit ziemlicher Sicherheit muss sie noch oft daran denken, dass ihr Fall aus dem Jahr 2012 dazu führte, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde. Im Nachhinein bereut sie es bestimmt, das die Angelegenheit öffentlich wurde. Inzwischen ist sie über ihre Niederlage beim Gerichtsverfahren hinweg und lebt wieder ihr gewohntes Leben mit Auftritten bei Shows und auf YouTube. Ihr seinerzeit stark geschädigter Ruf und Ansehen sind wiederhergestellt. Die beiden Beschuldigten verurteilte der Richter damals nur wegen der Videoaufnahmen. Der Fußballer zahlte die Strafe.

Der andere Beschuldigte verschwand spurlos. Im November 2017 stand er erneut vor Gericht. Wieder ging es um eine Vergewaltigung. Dieses Mal sprach der Richter den Arbeitslosen aus Berlin-Kreuzberg jedoch schuldig.

Er bestellte sich eine Hure in seine Wohnung und hatte Sex mit ihr. Die Frau bemerkte plötzlich, dass er das Kondom abgestreift hatte. Als sie ihn zur Rede stellte, machte er einfach weiter. Er Erweckte den Eindruck, unter Drogen zu stehen. Als die Frau gehen wollte, hätte er sie daran gehindert. Die Prostituierte zeigte den Mann wegen Vergewaltigung und Nötigung an. Vor Gericht zog sie aber ihre Aussage wieder zurück. Der Beschuldigte wurde trotzdem verurteilt. Weil er die Frau auf den Hinterkopf schlug und in Besitz von Drogen war, erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Anschließend wurde er ins Gefängnis Berlin-Moabit gebracht, wo er den Rest einer Haftstrafe von insgesamt 7 Jahren absitzen musste.

Den Fall von Gina-Lisa Lohfink, der dazu führte, dass das Sexualstrafrecht reformiert wurde, sehen viele zwiespältig. Einerseits war die “Nein heißt Nein”-Reform schon längst überfällig, andererseits schadete sie vielen Opfern von Vergewaltigungen, weil sie im Verfahren ihre Aussagen nicht glaubhaft vermitteln konnte. Sie nährte den Mythos der rachsüchtigen Frau und schädigte ihren Ruf. Ihr starker Charakter half ihr jedoch, diese Angelegenheit zu überwinden und ihren Weg weiter zu gehen.


Fotos:
© by Hwursti (https://de.wikipedia.org/wiki/Gina-Lisa_Lohfink#/media/Datei:Aische-Pervers-Venus-Award-Gala-Gina-Lisa.jpg, Creative Commons-Lizenz 3.0)
© by Zeno Bresson (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gina-Lisa_Lohfink_by_Zeno-Bresson.jpg, Creative Commons-Lizenz 3.0)
© by 9EkieraM1 ).JPG, Creative Commons-Lizenz 3.0)

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